Portal:Upcycling/Rechtliche Fragen
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Was ist erlaubt? Was kann man sich herausnehmen?
Soweit bisher bekannt: Sperrmüll, der an einem öffentlichen Platz abgelagert ist, darf mitgenommen werden, wenn kein Besitzwille mehr erkennbar ist. Wenn ein Fahrrad abgesperrt ist, dann drückt dies z.B. einen Besitzwillen aus.
Wer einen Sperrmüllgegenstand mitnimmt wird neue BesitzerIn dieses Gegenstands und erwirbt diesen ursprünglich, also nicht vom vorigen Besitzer.
Einige Interessante Hinweise über die Situation in Frankreich findet man im Film von Agnes Varda, mehr in kürze.
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