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Das Finanzamt bemängelt: Überhöhte Spendenquittungen und ebay

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(10.01.2008)

Im letzten Monat fand in einigen Vereinen eine Finanzprüfung statt, betroffen waren gemeinnützige Vereine. Das ist erstmal nichts Ungewöhnliches. Im Verlauf wurde jedoch ein konkreter Anlass benannt:

Eine Person soll im Namen eines Vereins auf ebay geschnorrt haben, d.h. es wurde eine Person, die ein Produkt angeboten hat, angefragt, ob sie bei Nichtversteigerung zu einer Spende bereit wäre. In der Anfrage wird erwähnt, dass eine Spendenquittung ausgestellt werden könne, die Höhe sei frei vereinbar.

Diese Anfrage wurde an ein Finanzamt weitergeleitet (entweder durch eine private Einzelperson oder eine, die selber in diesem Bereich arbeitet).

Die formulierte Möglichkeit, den Betrag bei der Spendenquittung frei zu defininieren, hat beim Finanzamt für Unmut gesorgt und war der Aufhänger, die Finanzprüfung in Magdeburg durchzuführen.

Wir denken, dass es wichtig ist, diesen Vorgang transparent zu machen und auch die Vorschläge, wie solche "Pannen" zu vermeiden sind. Dazu ein paar kurze Gedanken, auch als Anregung dafür, sich über das Problem auszutauschen ...

1. Die Höhe einer Spendenquittung muss sich eigentlich nach dem Wert der gespendenten Sache richten. Natürlich gibt es dabei Spielraum, aber völlig frei zu definieren ... ist schwierig.

2. Erstanfragen an eBay-Leute sollten so gehalten sein, dass sie vereinsrechtlich im Rahmen liegen, gerade was Spendenquittungen betrifft.

3. Beim ersten Kontakt mit möglichen SpenderInnen ist nicht klar, wie diese zu dem Projekt stehen, welches die Anfrage stellt. Auch daher sollte mensch sich in Anfragen nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Verhandelt werden kann bei Interesse ja immer noch ...

4. Es kann vorteilhaft sein, wenn "schwierige" Anfragen von einzelnen Projekten gestellt werden und nicht direkt im Vereinsnamen, weil es dann schwerer ist, diese zuzuordnen.


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